Alles, was Sie wissen müssen
Häufig gestellte Fragen zur MwSt.-Rückforderung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema internationale Mehrwertsteuerrückvergütung mit Altenora.
Eine grenzüberschreitende MwSt.-Rückforderung ermöglicht es Unternehmen und Einzelpersonen, in anderen Ländern gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuholen. Altenora übernimmt den gesamten Prozess von der Dokumentenprüfung bis zur Einreichung beim ausländischen Finanzamt.
Altenora unterstützt bei Erstattungen in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen und Island. Zudem prüfen wir Optionen für Anträge in weiteren Staaten mit gegenseitigen Erstattungsabkommen.
Der Zeitraum variiert je nach Land und Behörde, beträgt jedoch in der Regel zwischen drei und neun Monaten. Wir halten Sie regelmäßig über den Status Ihres Antrags auf dem Laufenden.
Für den Antrag sind Originalrechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Reiseunterlagen erforderlich. Unser Team prüft Ihre Dokumente vorab auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Unsere Gebühren basieren auf dem Aufwand und dem Erstattungsvolumen. Sie können sich für eine pauschale Abrechnung oder eine Gebühr in Form eines Anteils an der erstatteten Steuer entscheiden. Eine genaue Übersicht entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
Ja, je nach Landesregelung sind Anträge häufig bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich. Altenora prüft Ihre Fristen und unterstützt bei der fristgerechten Einreichung.
Sollte ein Antrag abgelehnt werden, analysiert unser Team die Gründe und reicht Widerspruch oder ergänzende Unterlagen ein, um Ihren Anspruch erneut geltend zu machen.
Datenschutz hat bei uns höchste Priorität. Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß den schweizerischen Datenschutzvorschriften und schützen alle Informationen mit modernen IT-Sicherheitsstandards.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Unser Team erstellt eine erste Übersicht Ihrer Möglichkeiten und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf.